Fragen / Antworten Vermieter

Habe ich als Vermieter ein Mitsprachrecht bei der Auswahl des zukünftigen Mieters?

Wir stellen Ihnen selbstverständlich vorab den potentiellen Mieter für Ihre zu vermietende Immobilie vor. Sollte dieser Ihren Vorstellungen nicht entsprechen, so werden wir uns ohne zusätzliche Kosten für Sie, erneut auf die Suche nach einem geeigneten Mieter begeben.

 


Führen Sie ihrem Vermietungsservice auch die Mietobjektübergabe durch?

Ja, die professionelle Übergabe des Mietobjekts an den zukünftigen Mieter ist in unserem Service selbstverständlich enthalten.

 


Wie finde ich einen zuverlässigen Mieter?


Wieviel Kaution darf ich als Vermieter verlangen?

Wenn es sich um ein Wohnraummietverhältnis handelt, ist die Höhe der Mietkaution auf das Dreifache der monatlichen Kaltmiete begrenzt.

Bei der Kaltmiete handelt es sich um die Miete abzüglich der Betriebskostenpauschale bzw. -vorauszahlungen. Geregelt ist dies im BGB § 551 Abs. 1.

Als Vermieter können Sie aber nicht nur eine Kaution als Mietsicherheit verlangen, sondern z.B. auch eine Bürgschaft. Zu beachten ist dabei, dass beide Sicherheiten nicht das Dreifache der Kaltmiete übersteigen dürfen. Andernfalls liegt eine unzulässige Doppelsicherung vor.

 


Welche Art der Mietkaution gibt es?

Die Form der Mietkaution können die Mietvertragsparteien grundsätzlich frei vereinbaren. Der Vermieter muss aber die im Rahmen des Mietverhältnisses erhaltene Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem verzinsten Mietkautionskonto anlegen.

 

Folgende Formen sind z.B. möglich:

 

Barkaution: Der Mieter händigt dem Vermieter die vereinbarte Summe bar aus oder überweist den Betrag auf das vom Vermieter genannte Konto. Da der Vermieter auf Grund einer möglichen Insolvenz die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss, empfiehlt es sich als Vermieter, bereits vor der Vermietung einer Immobilie ein insolvenzfestes Kautionskonto anzulegen, um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden.

 

Sparbuch: Der Mieter eröffnet auf seinen Namen ein Sparkonto und verpfändet das dazugehörige Sparbuch an den Vermieter

 

Bankbürgschaft: Hier bürgt die Bank des Mieters für seine Bonität.

 

Mietkautionsdepot: Mieter können hier Ihre Kaution auch in Renten-, Immobilien- und Garantiefonds investieren. Das Guthaben des Mietkautionsdepots muss an den Vermieter verpfändet werden. (Allerdings fallen Depotgebühren und Ausgabeaufschlag an)

 

Kautionsschutzbrief: Hier wird die Mietkaution in Form einer Versicherung abgesichert. Der Mieter muss lediglich einen “Versicherungsbeitrag” entrichten wie z.B. bei einer Haftpflichtversicherug und bleibt so liquide.

 


Welche Pflichten habe ich als Vermieter?

Die Pflichten des Vermieters sind im BGB § 535 verankert.

Im wesentlichen hat der Vermieter folgende Pflichten:

  • Die Wohnung oder das Haus zur Verfügung zu stellen.
    (Den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.)
  • Instandhaltung und Reparatur
    (Während der Mietzeit die Wohnung in dem Zustand zu erhalten, wie Sie angemietet wurde.)
  • Gestattung der Aufnahme von engen Familienmitgliedern wie z.B.  Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kindern, wenn dadurch die Wohnung nicht überbelegt wird.

Unser Tipp:
Durch die Energieeinsparverordung wurde der Energieausweis zum 1. Mai 2015 ebenfalls zur Pflicht, lesen Sie mehr darüber in unserem Ratgeber

“Energieausweis: Pflichten für Vermieter“.