Gewerbeimmobilie verkaufen

Wann ist eine Immobilie Gewerblich?

  • Gewerbliche Immobilien werden nicht oder nur teilweise zu Privatzwecken genutzt.
  • Die Hauptnutzung eines Gewerbeobjekts ist immer gewerblich, gewerblich-selbstständig oder freiberuflich-selbständig.
  • Auch die Nutzung eines Gebäudes für öffentliche Zwecke wie Behörden oder öffentliche Unternehmen gilt als gewerblich.

 

Bewertungsgesetz (BewG): Nutzung eines Gewerbeobjekts

Nach § 181 Abs. 6 BewG Grundstücke werden Grundstücke als gewerblich definiert, die zu mehr als 80 Prozent der eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Nutzungen dienen und nicht Teileigentum sind. Berechnet wird dies nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche. Teileigentum wird nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG auch zur gewerblichen Nutzung gezählt.

Erforderliche Unterlagen und Verträge

Zu dem erfolgreichen und zeitnahen Verkauf einer Gewerbeimmobilie gehört die Vorlage der vollständigen Unterlagen bei Verkaufsgesprächen. Die meisten Unterlagen sind beim Bauordungsamt zu beziehen.

 

Vorzulegen sind:

  • ein aktueller Grundbuchauszug (Belastungen und Rechte Dritter)
  • ein genehmigter Bebauungsplan (Nachweis Baurecht)
  • ein Flurkartenauszug / Lageplan
  • Baupläne im M. 1:100 oder besser als detailliertere Werkpläne M. 1:50
  • Berechnungen der Nutzflächen
  • die Kubatur Berechnung
  • der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Baubeschreibungen, gerade bei An- und Umbauten
  • Instandhaltungs- und Sanierungsnachweise (Handwerkerrechnungen mit detaillierten Leistungsbeschreibungen)
  • die Betriebskostenaufstellung (Steuer, Versicherungen, Energiekosten, Instandhaltungen und sonstige Kosten der letzten zwei Jahre)
  • gegebenenfalls Miet-/Pachtverträge der letzten drei Jahre
  • gegebenenfalls Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • der Energieausweis
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