Hausverkauf Kosten

Mit welchen Kosten müssen Sie beim Hausverkauf rechnen?   …und welche Kosten davon übernimmt der Käufer des Hauses.

welche kosten kommen beim verkauf einer Immobilie auf Sie zu? Steuern, Notarkosten, Maklcourtage usw.

 

Kosten für den Energieausweis:

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen benötigen Sie einen Energieausweis. Für die Erstellung des Energieausweises müssen Sie je nach benötigtem Energieausweis

(Anforderungen an Immobilienverkäufer finden Sie hier) mit folgenden Kosten rechnen:

 

 Kosten für den Bedarfsausweis für 1 bis 5 Wohneinheiten ca. 230 € bis ca. 500,-€ je nach Aufwand.

 

Kosten für den Verbrauchsausweis ab ca. 25,-€ bis ca. 100,-€ für 1 bis 5 Wohneinheiten (evtl. aber auch mehr).

 

 

Kosten für ein Wertgutachten:

Kosten für ein Verkehrswertgutachten der ImmobilieWenn Sie als Verkäufer den genauen Wert Ihrer Immobilie vor dem Verkauf bestimmen lassen wollen, ist ein Verkehrswertgutachten die erste Wahl. Allerdings berechnet ein Immobilien-Sachverständiger für diese umfangreiche Art der Wertermittlung für z.B. ein Haus mit einem Schätzwert von rund 400.000,-€ ca. 1.800,- bis 2.000,- €.

 

Notar Kosten Hausverkauf

Notarkosten:

Die Notargebühren beim Verkauf eines Hauses richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern nach der Höhe des Kaufpreises.

 

Beim Hausverkauf entstehen hierfür Gebühren in Höhe von ungefähr 1,5 % des beurkundeten Kaufpreises.

 

Wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus verkaufen, sollten Sie die Bestellung des Notars dem Käufer überlassen, denn zum einen trägt dieser in der Regel die Kosten für den Notar, zum anderen – sollte der Käufer vom Kauf abspringen muss der vermeintliche Käufer als Besteller des Notars dann für die evtl. entstandenen Notar Gebühren aufkommen. Die Notargebühren, für den Verkauf notwendiger Grundbuchänderungen durch den Verkäufer wie z.B. eine Grundschuldlöschung , sind vom Verkäufer zu tragen.

 

 

 

Hausverkauf Kosten für Immobilienmakler

Maklergebühren:

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, können Sie dafür einen Immobilienmakler beauftragen. Der Makler als Fachmann für den Verkauf eines Hauses übernimmt dann sämtliche Kosten die für die Vermarktung des Hauses anfallen, wie die Kosten für:

 

  • Die Ermittlung des Verkaufspreises
  • (je nach Art der Wertermittlung – werden hierfür bei einem Haus mit einem ermittelten Wert bis 200 Tsd. bis zu ca. 1.650,-€ berechnet)
  • Zeitungsinserate pro Inserat mit Bild und Text (klein) in der regionalen Presse in Farbe
  • ca.150,- bis 300,- € (Preis ist Abhängig vom Anbieter)
  • Einstellung des Hauses in Immobilienportalen
  • (z.B. 3 Monate in immobilienscout24 für ca. 250,- € [Preise können variieren])
  • Immobilienbewertung
  • Gebühren für benötigte Unterlagen
  • Fahrten für die Besichtigungen des Hauses
  • die Erstellung von professionellen Fotos vom Haus
  • Exposé Entwurf und Druckkosten
  • Verkaufsschilder
  • Verkaufsflyer
  • Telefonate mit Interessenten

 

Da Sie ohne Makler für die aufgeführten Kosten für die Vermarktung Ihres Hauses selbst aufkommen müssten, relativiert dies die Höhe der Maklergebühr, die im Saarland für den Verkäufer bei 3,57% inkl. MwSt. des beurkundeten Verkaufspreises liegt. Abweichende Vereinbarungen über die Höhe der Maklergebühr sind im Einzelfall möglich.

 

Grunderwerbssteuer als Kosten beim Hausverkauf

Grunderwerbsteuer:

Beim Hausverkauf fällt auch die Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt im Bundesland Saarland 6,5% und ist in der Regel vom Käufer des Hauses zu entrichten.

 

 

Spekulationssteuer:

Veräußern Sie ein Haus innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf bzw. der Fertigstellung und haben das Haus nicht mindestens in den vorangegangenen 2 Jahren selbst bewohnt liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die daraus entstanden Einnahmen müssen Sie dann versteuern. (Bitte wenden Sie sich hierzu an den Steuerberater Ihres Vertrauens)

 

Drei-Objekt-Grenze (Gewerbesteuer)

Gewerbesteuerer als Kosten beim HausverkaufWenn Sie in den letzten fünf Jahren mehr als drei Immobilien zeitnah zum Bau, Kauf, oder der Modernisierung verkauft haben, kann die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze dazu führen, das die Gewinne aus den Verkaufserlösen den Einkünften aus gewerblichen Grundstückshandel unterliegen und somit steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG entstehen.

(Befragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.)

 

 

Vorfälligkeitsentschädigung:

Wenn das Darlehen für das Haus das Sie verkaufen wollen noch keine 10 Jahre läuft, kann Ihr Finanzierungspartner bei der Kündigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern, denn ein Darlehensvertrag ist erst nach diesem Zeitraum unter Einhaltung der Kündigungsfristen für Sie ohne Kosten kündbar. Bauspardarlehen sind hiervon ausgenommen und können jederzeit ohne Kosten gekündigt werden.

(Bitte setzen Sie sich diesbezüglich unbedingt vor dem Verkauf Ihres Hauses mit Ihrem Finanzierungspartner/n in Verbindung)